1 SPRAWA
Zusammenfassung: Opfer Senegalese (Asylbewerber, untergetaucht) , Tatfolgen gering ; Täter deutscher alkoholisierter Polizist; Strafe: schwerwiegend; wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.
2 SPRAWA
Bitte zum Vergleich ein kürzlich entschiedener Fall: Der Familienvater Thomas K. (40) wird aus einer Gruppe Jugendlicher heraus attackiert, fällt zu Boden und verstirbt kurze Zeit später an den Folgen eines Schädelbruchs. Der Täter Ahmet R. gibt u.a. zu Protokoll, er hätte den Vater zunächst für einen Obdachlosen gehalten. Die Freunde des Täters sollen diesen unmittelbar nach der Tat noch gefeiert haben. Dafür, das er sich gegenüber einem Deutschen Respekt verschafft hätte. Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) verurteilte den Täter nun vor der 4. Großen Strafkammer in Köln zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und ein paar Sozialstunden. Die Richterin eröffnete laut Kölner Express ihre Erklärung zum Urteil folgendermaßen: Der Tod eines Menschen sei endgültig und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern. Die Richterin erklärte also weiter, bei der Bewährungsstrafe „ginge es um die notwendige Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke stehe im Vordergrund.“
Zusammenfassung: Opfer Senegalese (Asylbewerber, untergetaucht) , Tatfolgen gering ; Täter deutscher alkoholisierter Polizist; Strafe: schwerwiegend; wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.
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Bitte zum Vergleich ein kürzlich entschiedener Fall: Der Familienvater Thomas K. (40) wird aus einer Gruppe Jugendlicher heraus attackiert, fällt zu Boden und verstirbt kurze Zeit später an den Folgen eines Schädelbruchs. Der Täter Ahmet R. gibt u.a. zu Protokoll, er hätte den Vater zunächst für einen Obdachlosen gehalten. Die Freunde des Täters sollen diesen unmittelbar nach der Tat noch gefeiert haben. Dafür, das er sich gegenüber einem Deutschen Respekt verschafft hätte. Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) verurteilte den Täter nun vor der 4. Großen Strafkammer in Köln zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und ein paar Sozialstunden. Die Richterin eröffnete laut Kölner Express ihre Erklärung zum Urteil folgendermaßen: Der Tod eines Menschen sei endgültig und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern. Die Richterin erklärte also weiter, bei der Bewährungsstrafe „ginge es um die notwendige Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke stehe im Vordergrund.“
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